
Pressemitteilung der Stadt Baden-Baden
Anmeldetermine der Erstklässler:innen zum Schuljahr 2026/2027
Mit Beginn des Schuljahres 2026/27, das am 1. August 2026 startet, sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2026 das sechste Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet, die Grundschule zu besuchen. Eltern, deren Kinder im Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 geboren sind, können selbst entscheiden, ob sie ihr Kind bereits jetzt zur Schule anmelden.
Das Anmelde-/Aufnahmeverfahren erfolgt in drei Schritten
Schritt 1: Anmeldung
Die. 18. Nov 2025, 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
- Anmeldung der zukünftigen Erstklässler:innen an der für das Kind zuständigen Grundschule ist zwingend erforderlich (auch wenn das Kind an einer Privatschule eingeschult werden soll!)
- Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes
- Kinderuntersuchungsheft
- Masernnachweis
- Information an die Grundschule, soweit Eltern eine Beschulung an einem SBBZ (Sonderschule) oder einer Privatschule wünschen
- Vorgespräche bezüglich der Schulfähigkeit Feststellung der Schulreife
Schritt 2: Aufnahme
Mo., 02. März und Die., 03. März 2026, jeweils 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
- Aufnahme der zukünftigen Erstklässler:innen durch die Grundschule
- Bescheid über evtl. Zurückstellung oder frühzeitige Einschulung
- Klärung etwaiger Schulbezirkswechsel bzw. des zukünftig besuchten Schulortes (Privatschulen unterliegen keinem Schulbezirk)
- Feststellung der Schulfähigkeit (erfolgt an der staatlichen Schule)
Schritt 3: Elternabend für die künftigen Erstklass-Eltern
Do.,17.Sept. 2026, 18.30 Uhr
Schritt 4: Einschulung (Sa.,19.Sept. 2026)
Neben den Terminen sind folgende Vorgaben zu beachten:
Über die Einschulung entscheiden die Schulleitungen der für den Schulbezirk zuständigen Schule. Über Anträge auf Zurückstellung entscheidet die jeweilige Schule unter Beiziehung eines Gutachtens des Gesundheitsamts. Anträge auf Schulbezirksänderungen können nur an der zuständigen Schule gestellt werden und werden von dort an die gewünschte Schule weitergegeben; die Entscheidung trifft die Geschäftsführende Schulleitung.
Anträge auf Schulbezirksänderungen müssen für die Grundschule des Pädagogiums
nicht gestellt werden, hier ist lediglich die Aufnahmebestätigung an der zuständigen Grundschule vorzulegen.
Das städtische Abteilung Schule und Sport bittet die Eltern/Erziehungsberechtigten darum, für ihre Kinder die Termine zur Bestätigung der Schulaufnahme beziehungsweise zu Antragstellungen in der für den Wohnbezirk zuständigen Schule wahrzunehmen.

Fotos: Grundschule Haueneberstein



